Rechtliche Grundlagen
Was ist
Whistleblowing ?
Whistleblowing ist der Hinweis auf Missstände innerhalb einer Organisation durch eine Person, die eine besondere Nähe zu dieser Organisation hat, wobei die Meldung nicht über den üblichen Dienstweg erfolgt.
Das Whistleblowing ist als Bestandteil einer gelebten Corporate Governance und effektiven Compliance Strategie nicht mehr hinwegzudenken. Mittels Förderung von Whistleblower-Hinweisen können Missstände frühzeitig entdeckt und rechtzeitig behoben werden. Whistleblower dienen nämlich oft dazu – im Gegensatz zu ihrem negativen Ruf – insbesondere Haftungsrisiken, das Risiko von Reputationsverlusten sowie das Risiko externer Meldungen zu minimieren. Mitarbeitende sind oft die Ersten und manchmal sogar die Einzigen, welche auf unternehmerisches Fehlverhalten aufmerksam werden. Durch die Zurverfügungstellung anonymer Meldesysteme können Mitarbeitende ermutigt werden, ihre Bedenken, Rechtsverstösse oder unethische Verhaltensweisen innerhalb des Unternehmens bei einer Anlaufstelle in geschütztem Rahmen zu kommunizieren und damit den Schutz des Unternehmens und der Mitarbeitenden zu stärken.
Das Whistleblowing ist als Bestandteil einer gelebten Corporate Governance und effektiven Compliance Strategie nicht mehr hinwegzudenken. Mittels Förderung von Whistleblower-Hinweisen können Missstände frühzeitig entdeckt und rechtzeitig behoben werden. Whistleblower dienen nämlich oft dazu – im Gegensatz zu ihrem negativen Ruf – insbesondere Haftungsrisiken, das Risiko von Reputationsverlusten sowie das Risiko externer Meldungen zu minimieren. Mitarbeitende sind oft die Ersten und manchmal sogar die Einzigen, welche auf unternehmerisches Fehlverhalten aufmerksam werden. Durch die Zurverfügungstellung anonymer Meldesysteme können Mitarbeitende ermutigt werden, ihre Bedenken, Rechtsverstösse oder unethische Verhaltensweisen innerhalb des Unternehmens bei einer Anlaufstelle in geschütztem Rahmen zu kommunizieren und damit den Schutz des Unternehmens und der Mitarbeitenden zu stärken.
Whistleblowing in der
DACH-Region
Die EU-Whistleblower-Richtlinie 2019/1937 verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden, sichere Hinweisgeberkanäle und klare Prozesse zwecks Meldung von Compliance-Verstössen zu errichten und dabei die Hinweisgebenden mittels geeigneter Massnahmen zu schützen. Die EU-Mitgliedstaaten mussten diese Richtlinie bis Ende 2021 in ihre nationales Rechte integrieren. Tatsächlich hat Österreich das Gesetz zum 25. Februar 2023 und Deutschland zum 2. Juli 2023 umgesetzt. Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden mussten in Deutschland bis zum 2. Juli 2023 und in Österreich bis zum 25. Juli 2023 eine verpflichtende interne Meldestelle einrichten, während Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden noch bis zum 17. Dezember 2023 Zeit hierfür haben.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist für Deutschland und Österreich relevant, weil sie Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind. Für die Schweiz ist die Richtlinie von Bedeutung, weil sie auch auf Schweizer Unternehmen Anwendung findet, die Geschäftstätigkeiten im europäischen Binnenmarkt nachgehen. Die Einführung einer internen Meldestelle sowie die Schaffung eines sicheren Umfeldes zum Offenlegen von möglichen Verstössen ist auch ausserhalb dieser Bedingungen von Bedeutung. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht anderenfalls die Gefahr, nicht mehr konkurrenzfähig am Markt agieren zu können.
Die EU-Whistleblower-Richtlinie ist für Deutschland und Österreich relevant, weil sie Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind. Für die Schweiz ist die Richtlinie von Bedeutung, weil sie auch auf Schweizer Unternehmen Anwendung findet, die Geschäftstätigkeiten im europäischen Binnenmarkt nachgehen. Die Einführung einer internen Meldestelle sowie die Schaffung eines sicheren Umfeldes zum Offenlegen von möglichen Verstössen ist auch ausserhalb dieser Bedingungen von Bedeutung. Insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen besteht anderenfalls die Gefahr, nicht mehr konkurrenzfähig am Markt agieren zu können.